2.6.2. Auch betreffend die Aussagen von C.K._____ können weder Sekundäreinflüsse noch auto- und/oder fremdsuggestive Prozesse nicht nur nicht ausgeschlossen werden, sondern drängen sich als sehr wahrscheinlich geradezu auf, weshalb seine Aussagen einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer Überprüfung des Wahrheitsgehalts ebenfalls nicht mehr bzw. nur derart beschränkt zugänglich sind, sodass ausgehend von der Nullhypothese keine Verurteilung erfolgen kann.