Damit sind die Aussagen von A.K._____ einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer Überprüfung des Wahrheitsgehalts schlicht nicht mehr bzw. nur derart beschränkt zugänglich, sodass ausgehend von der Nullhypothese keine Verurteilung erfolgen kann. Die Inhaltsanalyse stellt im vorliegend zu beurteilen Fall demnach kein valides Mittel zur Verifizierung der Aussagen dar.