A.K._____ hatte auch in diesem Verfahren Aussagen bei der Polizei gemacht. Sie hatte dabei unter anderem angegeben, dass der Beschuldigte sie und H._____ um Oralverkehr gebeten habe. Weiter habe er sie am Gurt gepackt und ihr ans Gesäss gefasst. Er habe sie dann aufs Bett gestossen, sodass sie auf dem Rücken gelegen habe. Er habe sich dann auf sie gelegt und sie ca. drei Sekunden auf den Mund geküsst (Einvernahme vom 18. März 2012 S. 6). Diese Aussagen ähneln örtlich als auch von der Stellung her den Vorwürfen der Vergewaltigung gegenüber dem Beschuldigten im vorliegenden Verfahren. Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte sich A.K.__