einen Wohnwagen begeben habe. Dort habe es Annäherungen gegeben bzw. habe der damalige Beschuldigte A.K._____ gepackt und geküsst, worauf diese den Wohnwagen verlassen habe. H._____ sei geblieben und habe ihn mit der Hand befriedigt bis dieser sich selbst noch bis zur Ejakulation auf ihren Bauch befriedigt habe. Der damals Beschuldigte hatte den Vorfall weitestgehend eingeräumt, jedoch angegeben, nicht gewusst zu haben, wie alt die Mädchen gewesen seien. Diese hätten sich als 18- jährige ausgegeben und sich sexuell auch reifer dargestellt. F.K._____ hatte den Vorfall damals noch am gleichen Abend der Polizei gemeldet.