2.5.1. Das psychische Befinden von A.K._____ ist und war gemäss ihren Angaben bereits im Zeitraum der Anzeigeerstattung und zuvor schlecht. Sie habe seit ihrem 14. oder 15. Lebensjahr psychische Probleme und es habe auch mehrere Suizidversuche gegeben (UA act. 349, 376 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 11). Sie habe sich immer sehr schwach, schlapp und nicht leistungsfähig gefühlt und ihre Emotionen hätten jeweils schnell gewechselt. Aufgrund dieser Probleme habe sie sich erstmals am 30. August 2019 in eine psychiatrische Behandlung bei Dr. med. E._____ begeben, um Alltagssituationen besser meistern zu können (GA act.