In Fällen mit hohem Suggestionspotential in der Entstehungsgeschichte der Aussage besteht damit keine Möglichkeit mehr, die Suggestionshypothese mit hinreichender Zuverlässigkeit zu verwerfen. Die Glaubhaftigkeit der Aussage lässt sich hier nicht mehr überprüfen (Urteile des Bundesgerichts 6B_301/2022 vom 26. August 2022 E. 3.4.3, 6B_655/2020 vom 7. Oktober 2020 E. 2.4.4 und 6B_1109/2019 vom 23. September 2020 E. 2.5.3 mit Hinweisen; SCHILLING/HAUCH, Wahrheit oder Lüge – Unterscheidbar?, in: Wahrheit. Täuschung und Lüge, Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie (SAK), 2016, Band 33, S. 33).