Form von Gesprächen, Beratungen und Therapien möglich sind. Weiter besteht die Möglichkeit von autosuggestiven Prozessen, die teilweise auch von aussen angestossen werden und ihren Ausgangspunkt häufig in einem schlechten psychischen Befinden haben (vgl. VOLBERT, in: Handbuch der Rechtspsychologie, 2008, S. 333). Dies ist insofern problematisch, als dass sich suggestionsbedingte Falschaussagen, deren fehlender Realitätsgehalt der aussagenden Person nicht bewusst ist, von erlebnisbasierten Schilderungen nicht mehr hinreichend unterscheiden lassen.