zum Samenerguss gelangt sei (Ziff. 2.10). Bei sämtlichen Handlungen habe er zumindest damit gerechnet, dass A.K._____ aufgrund ihres Alters nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren und mit den Handlungen nicht einverstanden gewesen sei. Er habe sie mit Aussagen eingeschüchtert, wonach sie Ärger bekommen würde, wenn sie jemandem etwas erzählen würde und sie dann nichts mehr gemeinsam unternehmen dürften und habe sie damit durch psychischen Druck zum Widerstand unfähig gemacht (vgl. GA act. 1 ff.).