bei mindestens zehn Gelegenheiten während zwei bis drei Sekunden an ihrer Scheide sowie ihrem Gesäss gestreichelt (Ziff. 2.1); mindestens drei Mal habe er sie jeweils mindestens fünf Minuten unter der Kleidung an Scheide und Gesäss gestreichelt, wobei er mindestens einmal ihre Brustwarzen in den Mund genommen habe und sich selbst befriedigt habe und zum Samenerguss gelangt sei (Ziff. 2.2); mindestens einmal sei er mit dem Finger in ihre Scheide eingedrungen und habe zwei bis drei Stossbewegungen ausgeführt (Ziff. 2.3); mindestens 30 Mal habe er ihre Scheide während zwei bis drei Minuten geleckt (Ziff.