1. 1.1. Infolge des Rückzugs der Berufung von C.K._____ vom 9. Januar 2023 ist auf seine Berufung nicht einzutreten. Damit entfällt eine Prüfung der gemäss Anklage zulasten von C.K._____ begangenen Straftaten, die entsprechenden Freisprüche des Beschuldigten sowie die Abweisung seiner Zivilforderung erwachsen in Rechtskraft. -4-