1.11. Am 22. Mai 2023 reichte der Beschuldigte eine vorgängige Berufungsantwort ein und beantragte, dass die Berufung von A.K._____ vollumfänglich abzuweisen sei, soweit darauf einzutreten sei. Zudem begründete er seinen Antrag auf Nichteintreten mit separater Eingabe vom selben Datum. 1.12. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahmen der Auskunftspersonen A.K._____ und C.K._____ sowie des Beschuldigten fand am 24. Oktober 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: