1.9. A.K._____ reichte am 13. März 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein und präzisierte ihre Berufungsanträge nach dem Rückzug der Berufung von C.K._____ insofern, dass lediglich die sie betreffenden Anträge weiterhin Geltung hätten. 1.10. Die Staatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 17. März 2023 mit, dass sie auf eine Berufung verzichtet habe, A.K._____ jedoch in ihren Anträgen und Darlegungen unterstütze.