1.6. Mit Eingabe vom 9. Januar 2023 erklärte C.K._____ den Rückzug seiner Berufung. -3- 1.7. Am 14. Februar 2023 bezahlte A.K._____ die von ihr einverlangte Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00. 1.8. Mit Eingabe vom 27. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte, dass auf die gemeinsame Berufungserklärung von A.K._____ und C.K._____ nicht einzutreten sei, eventualiter sei die Berufungserklärung von A.K._____ zur Klärung zurückzuweisen. A.K._____ nahm hierzu mit Eingabe vom 13. März 2023 Stellung.