__ eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 16. März 2005 zu bezahlen. Bei der Höhe der Genugtuungsforderungen sei richterliches Ermessen ausdrücklich vorbehalten. 1.4. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 wurden die Privatkläger A.K._____ und C.K._____ aufgefordert, jeweils eine Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 zu leisten. 1.5. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2022 beantragte A.K._____ die unentgeltliche Rechtspflege, wobei Rechtsanwalt Dr. Urs Oswald als unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen sei. Dieses Gesuch wurde mit Verfügung vom 4. Januar 2023 abgewiesen.