1.3. Mit Berufungserklärung vom 13. Dezember 2022 beantragten die Privatkläger A.K._____ und C.K._____ die Verurteilung des Beschuldigten gemäss Anklage sowie eine angemessene Bestrafung. Der Beschuldigte sei zudem zu verpflichten, A.K._____ eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 1. Januar 2007 zu bezahlen. Dem Grundsatze nach sei der Beschuldigte weiter zu verpflichten, ihr Schadenersatz zu leisten, dieser Anspruch sei jedoch auf den Zivilweg zu verweisen. Weiter sei der Beschuldigte zu verpflichten, C.K._____ eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 16. März 2005 zu bezahlen.