1.2. Das Bezirksgericht Zurzach sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 1. Juni 2022 von Schuld und Strafe frei und wies die Zivilklagen der Privatkläger A.K._____ und C.K._____ ab. Die Verfahrenskosten wurden auf die Staatskasse genommen und der amtliche Verteidiger aus der Staatskasse entschädigt.