Der Verteidiger macht mit Kostennote vom 22. August 2023 ein Honorar von Fr. 4'497.90 geltend. Der geltend gemachte Aufwand erscheint angemessen und ist einzig dahingehend zu korrigieren, als dass der Stundenansatz des Verteidigers auf Fr. 220.00 (§ 9 Abs. 2bis AnwT), der Stundenansatz des Praktikanten auf Fr. 120.00 (§ 9 Abs. 2ter AnwT) und die Entschädigung für eine kopierte Seite auf Fr. 0.50 (§ 13 Abs. 3 AnwT) reduziert wird. Daraus ergibt sich ein Honorar von Fr. 3'691.70 (Honorar: Fr. 3'465.00; Honorar Praktikant: Fr. 120.00; Kopien: Fr. 24.50;