Auch habe sie das Geld nicht für Luxusartikel verwendet, sondern für den notwendigen Lebensbedarf ihrer Familie. Ferner habe sie die Schadenssumme von Fr. 7'182.85 bereits abbezahlt. Ausserdem sei sie sehr bemüht, genügend Einkommen für ihre Familie zu erzielen. Sie bereue ihr eigenes fehlerbehaftetes Verhalten und hätte sicherlich niemals im Zusammenhang mit Formularbürokratie und ALV-Bezug etwas riskiert, wenn sie gewusst hätte, dass die Konsequenz eine mehrjährige Landesverweisung sein könne (Berufungsbegründung S. 9 Ziff. 26). - 10 -