4. Gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB wird die Beschuldigte für die Dauer von 5 Jahren aus der Schweiz weggewiesen. Diese Ausschreibung wird nicht im SIS eingetragen. 5. Die Anklagegebühr wird gemäss § 15 Abs. 1bis VKD auf Fr. 1'050.00 festgesetzt und der Beschuldigten auferlegt. 6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 2'000.00 c) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 295.00 Total Fr. 2'295.00