Aufgrund der unwahren Angaben in den Deklarationen der Monate Dezember 2017, März bis Juni 2018, August 2018 und Oktober 2018 beziehungsweise der unvollständigen Angaben in der Deklaration der Monate September 2018 sowie November 2018 bis April 2019 bezahlte die [Arbeitslosenkasse] in Unkenntnis des Erwerbs der Beschuldigten bei der Organisation der C._____ Versicherungsleistungen im Umfang von CHF 7‘182.85 aus, welche der Beschuldigten bei ordentlicher Deklaration nicht zugestanden hätten.