Frage 1 jeweils mit „Ja“ und deklarierte, dass sie im Zwischenverdienst auf Stundenbasis bei der […] als Reinigungskraft angestellt war, wobei sie auch diese Angabe unterschriftlich bestätigte. Sie legte zudem jeweils eine entsprechende Bescheinigung über diesen Zwischenverdienst bei. In der Folge stellte sich heraus, dass die Beschuldigte entgegen ihrer Angaben gegenüber der [Arbeitslosenkasse] ab dem 10. August 2017 durchgehend bis heute bei der Organisation der C._____ im Zwischenverdienst auf Stundenbasis angestellt war und entsprechend in dieser gesamten Zeitspanne Lohn von der Organisation der C._____ ausbezahlt erhielt.