Hinzuzurechnen ist der Aufwand für die Berufungsverhandlung von 2.5 Stunden inkl. Nachbesprechung mit dem Klienten und zuzüglich Wegzeit von 1 Stunde, insgesamt 3.5 Stunden. Schliesslich macht der Verteidiger einen Stundenansatz von Fr. 250.00 geltend, welcher auf den gemäss § 9 Abs. 2 bis AnwT festgelegten Stundenansatz von Fr. 220.00 zu reduzieren ist. Somit ergibt sich ein gesamthaft um 9.5 Stunden reduzierter Aufwand von gerundet 26 Stunden à Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von 2 % (Fr. 114.40) und die gesetzliche Mehrwertsteuer (Fr. 449.25), woraus für das Berufungsverfahren eine angemessene Entschädigung von gerundet - 20 -