Selbst wenn die Positionen vom 7. März 2023; 23. Juni 2023; 10., 17. und 18. August 2023; 6. September 2023; 10., 13., 15, 16., 18., 19. und 20. Oktober 2023 sowie 3., 6. und 7. November 2023 nicht explizit den Begriff «Gemeinde» oder «Licht» beinhalten, so ist festzuhalten, dass keine in Zusammenhang mit dem Strafverfahren und in diesen Zeitpunkten ein- oder ausgehende Eingaben, Verfügung, Schreiben, Stellungnahmen oder Zwischenentscheide existieren und folglich auch keine Vor- oder Nachbereitungsarbeiten notwendig waren. Die eingereichte Honorarnote ist um 10 Stunden zu kürzen.