Der Verteidiger war mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem – erst wenige Monate zurückliegenden – erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 6'658.20 entschädigt wird, bestens vertraut. Neben fundierten Kenntnissen der gesamten Akten sowie der Ausführungen der Parteien konnte weitgehend auf eigene, bereits gemachte Ausführungen zurückgegriffen werden. Entsprechend geringer ist der angemessene Aufwand im Berufungsverfahren zu veranschlagen. Der vom Verteidiger geltend gemachte Aufwand von gerundet 11 Stunden (Positionen vom 16., 23. [erste Position], 24. und 25. Januar 2023;