Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. November 2023 reichte der Verteidiger eine Kostennote ein, mit der er einen Aufwand von Fr. 9'703.60 geltend macht. Diesem Betrag liegen ein Zeitaufwand von 35.33 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 250.00 sowie Auslagen von 2 % und zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.7 % zu Grunde. Auf die eingereichte Kostennote kann jedoch nur teilweise abgestellt werden: