Der Beschuldigte obsiegt mit der Berufung teilweise, indem er nicht wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte am 5. Mai 2018 schuldig zu sprechen und dementsprechend auch eine tiefere Strafe auszufällen ist. Der Beschuldigte unterliegt im Berufungsverfahren - 18 -