Zudem soll er gegenüber einem Täter, der sich bloss wegen einer Übertretung zu verantworten hat und dafür mit einer Busse bestraft wird, nicht bessergestellt werden (sog. Schnittstellenproblematik). Angesichts des sehr leichten Verschuldens erscheint hier, auch wenn der Beschuldigte über gute wirtschaftlichen Verhältnisse verfügt, eine Verbindungsbusse von Fr. 500.00 hinreichend.