3.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 21. März 2023 ihre Berufungsantwort ein, mit der sie unter Verweis auf das vorinstanzliche Urteil und die Akten die Abweisung der Berufung verlangt. 3.5. Am 11. April 2023 nahm der Beschuldigte Stellung zu den Berufungsantworten. 3.6. Die Berufungsverhandlung mit der Befragung des Beschuldigten fand am 28. November 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: