Vorgehen: Zwischen dem Beschuldigten und B._____ sowie der Zivil- und Strafklägerin herrscht seit Jahren ein erbitterter Nachbarschaftsstreit, was dazu führte, dass B._____ dem Beschuldigten bereits im Jahre 2014 mündlich ein Hausverbot erteilte. Dieses Hausverbot wurde dem Beschuldigten sodann am 3. Mai 2021 zusätzlich noch schriftlich erteilt. Über dieses Hausverbot, welches nie widerrufen wurde, setzte sich der Beschuldigte zur vorerwähnten Zeit hinweg, indem er widerrechtlich sowie wissentlich und willentlich das Grundstück der Zivil- und Strafklägerin in Q._____, R-Strasse 17, betrat und darauf verweilte."