1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess gegen den Beschuldigten am 14. April 2022 einen Strafbefehl wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB), geringfügiger Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB), Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB) und mehrfachen Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB). Dem Beschuldigten wird unter anderem Folgendes vorgeworfen: " 1. Mehrfache Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB / mehrfache Begehung)