Dieser allein für die Rechtsvertretung angefallene Aufwand ist in Anbetracht der sich im Berufungsverfahren für die D._____ AG in tatsächlicher und rechtlicher Sicht stellenden Fragen massiv überhöht. Zu entschädigen sind nur notwendige und angemessene Aufwendungen. Nach dem Entscheid der Vorinstanz, welche die Grundbuchsperre über die drei Liegenschaften S-Strasse in T._____ und R._____ aufrechterhalten - 30 -