Selbst wenn das vor Obergericht behandelte Thema umfangreich war, erscheint der für das Plädoyer veranschlagte Aufwand von insgesamt 38.6 Stunden massiv überhöht, zumal betreffend den Strafpunkt nur noch der Pfändungsbetrug umstritten war. Für das 37 Seiten umfassende Plädoyer (davon 6 Seiten Rubrum und Anträge) erscheinen 22 Stunden angemessen. Entsprechend ist die Kostennote um 16.6 Stunden zu kürzen. Nicht zu entschädigen sind sodann anwaltliche Kürzestaufwände wie die Kenntnisnahme der Vorladung des Obergerichts am 21. Juli 2023 und 11. Dezember 2023 (je 0.2 Stunden).