Der Beschuldigte erwirkt mit seiner Berufung einen für ihn günstigeren Entscheid, als dass die Geldstrafe von 200 auf 90 Tagessätze herabgesetzt wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Obergericht einzig für die Urkundenfälschung eine Geldstrafe, im Übrigen aber eine Freiheitstrafe ausspricht, dabei aber an das Verschlechterungsverbot gebunden ist. Sodann wurde über die Zivilforderung der F._____ AG nur dem Grundsatz nach entschieden und die Zivilklage im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen. Auf die Zivilklage der G._____ AG und der G._____ GmbH wird mangels wirksamer Konstituierung nicht eingetreten.