Dieselben Beträge wurden bereits zuvor vom Konto des Beschuldigten bei der L._____, noch vor dem Verkauf der Liegenschaft, aus getätigt (BO 5.1.5/Reg. 3, act. 45) und noch früher liefen sie über sein Kontokorrent bei der D._____ AG (Beilage 4 RA Lengyel anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung, Jahr 2015). Bei diesen Fr. 1'083.55 an seinen Vater, K._____, könnte es sich um die von ihm geltend gemachte Miete von Fr. 1'000.00 handeln, welche er seinem Vater bezahle (vgl. GA act. 246). Auf jeden Fall handelt es sich damit offenbar um Verpflichtungen des Beschuldigten. Diese Beträge bezahlte er ab dem Jahr 2018 über das L._____ Kontokorrent der D.__