Am 29. Januar 2010 hat der Beschuldigte 100% seiner Anteilsscheine an seine Ehefrau, B._____, übergeben. Die Beteiligungsverhältnisse haben sich seither nicht geändert (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7 f. und Beilage 18 zum Plädoyer der Berufungsverhandlung).