wiederum in der Steuererklärung 2016 (BO 5.14/Reg. 5, act. 357) so auch ausgewiesen wurde. Aus dem eben Ausgeführten ergibt sich, dass der Beschuldigte in stabilen Verhältnissen lebt und über ein regelmässiges Einkommen sowie Vermögen verfügt, gleichzeitig aber auch Schulden hat, welche er am Abzahlen ist (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27). Die Auferlegung einer Ersatzforderung von Fr. 1'091'098.00 stellt vor diesem Hintergrund gewiss eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des Beschuldigten dar.