Protokoll Berufungsverhandlung, S. 21) noch die Alleinaktionärin der D._____ AG, B._____ (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8), Angaben machen. Der Vertreter der D._____ AG brachte an der Berufungsverhandlung zwar vor, dieses Darlehen stehe dem Vater des Beschuldigten, K._____, zu (Plädoyer RA Lengyel, S. 19). Dies widerspricht jedoch der Steuererklärung und ausserdem auch den Kontokorrentaufzeichnungen, in welchem am 28. September 2016 eine «Erhöhung Rangrücktritt» im Umfang von Fr. 135'000.00 vermerkt wurde (Beilage 4 RA Lengyel anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung), was - 19 -