Der Beschuldigte ist 53 Jahre alt. Er erzielt als Lastwagenchauffeur und mit einem Nebenverdienst einen Nettolohn von gesamthaft rund Fr. 6'000.00 (siehe die obigen Ausführungen zur Tagessatzhöhe). Der Beschuldigte verfügt – abgesehen von den mit Beschlag belegten Vermögenswerten – über Vermögen von Fr. 12'000.00 (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 f.; gemäss eingereichter Steuererklärung 2021 jedoch über rund Fr. 45'000.00, Beilage 13 zum Plädoyer der Berufungsverhandlung). Ferner gab er zu Protokoll Schulden im Umfang von ca. Fr. 55'000.00 zu haben (ohne die zur Diskussion stehende Ersatzforderung). Weiter zahlt er für seine zwei von ihm getrenntlebenden minderjährigen Kindern einen