Am 27. Juli 2018 schrieb der Mitbeschuldigte E._____ dem Beschuldigten, dass «Päckli Nr. 18950 weg» sei und er davon Fr. 11'000.00 haben wollte. Dieser Betrag wurde ihm auch vom Beschuldigten überwiesen (BO 4.1/Reg. 8, act. 295, 300 und 302). Das «Päckli Nr.18950» wurde in Euro auf das PostFinance-Konto des Beschuldigten überwiesen, eingegangen sind Fr. 21'682.59 (BO 5.1.1./Reg. 2, act. 128), womit die dem Mitbeschuldigten E._____ überwiesenen Fr. 11'000.00 knapp die Hälfte ausmachte und es ist davon auszugehen, dass die andere Hälfte dem Beschuldigten zugekommen ist.