Einerseits sind die Aussagen des Beschuldigten dazu, wie viel er tatsächlich erhalten habe, widersprüchlich und wurden im Laufe der Untersuchung immer wieder angepasst. Zu Beginn sprach der Beschuldigte davon, bei den Geldübergaben jeweils nur ein «Trinkgeld» erhalten zu haben (BO 4.1/Reg. 5, act. 132), später wurden daraus Fr. 160'000.00 bis Fr. 170'000.00 (BO 4.1/Reg. 6, act. 164) und anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte er schliesslich, dass er ca. Fr. 350'000.00 bis maximal Fr. 400'000.00 erhalten habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 14). Hinweise auf eine hälftige Aufteilung ergeben sich sodann aus den Chatprotokollen (vgl. BO 4.1/Reg.