Beschuldigten liege weit unter dem Schweizer Medianlohn von Fr. 6'665.00, womit er offensichtlich nicht in der Lage sei, die Ersatzforderung zu tilgen. Zudem würde die Auferlegung einer Ersatzforderung seine derzeit gute Eingliederung in Beruf und Familie gefährden (Plädoyer der Berufungsverhandlung, Rz. 62 ff.).