der Berufungsverhandlung). Zuzüglich seines Nebenverdienstes von Fr. 1'500.00 bei der H._____ AG verfügt er über ein monatliches Nettoeinkommen von insgesamt rund Fr. 6'000.00 (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27). Nebst einem Abzug von Fr. 1'200.00 für den von ihm geleisteten Unterhalt für seine zwei unterstützungspflichtigen Kinder (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27; Beilage 11 zum Plädoyer anlässlich der Berufungsverhandlung) ist ein Pauschalabzug von 25% für Steuern, Krankenkassenbeiträge sowie die notwendigen Berufsauslagen vorzunehmen. Im Ergebnis resultiert ein Tagessatz von gerundet Fr. 120.00.