Die Berufungserklärung des Beschuldigten wurde am 12. Dezember 2022 eingereicht. Die ursprünglich auf den 7. Dezember 2023 anberaumte Berufungsverhandlung musste wegen eines Arbeitsunfalls des Beschuldigten verschoben werden. Die Berufungsverhandlung konnte sodann erst am 28. Februar 2024 durchgeführt werden. Sodann ist es zu einer Verzögerung bei der Ausfertigung des begründeten obergerichtlichen Urteils gekommen, die nicht vom Beschuldigten zu vertreten ist. Der damit im Ergebnis einhergehenden Verletzung des Beschleunigungsgebots (vgl. Art.