___ AG Sauna-Aufgüsse, wofür er pauschal entschädigt wird (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 f.). Hinsichtlich seines Vermögens gibt der Beschuldigte an, zurzeit über ein Vermögen von rund Fr. 12'000.00 zu verfügen (gemäss eingereichter Steuererklärung 2021 hatte er ein Vermögen von rund Fr. 45'000.00 [ohne beschlagnahmte J._____ Lebensversicherung], Beilage 13 zum Plädoyer der Berufungsverhandlung) und Schulden im Umfang von Fr. 55'000.00 zu haben, welche er regelmässig mit Fr. 1'000.00 abzahle (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27). Gesundheitlich habe er mit dem Rücken Probleme.