Aus den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ergeben sich sodann keine für die Strafzumessung relevanten Faktoren: Der 53-jährige Beschuldigte ist verheiratet und hat drei Kinder im Alter von 15, 17 und 21 Jahren. Nach eigenen Angaben lebt er getrennt von seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern und wohnt derweil bei seinem Vater in U._____. Aktuell arbeitet er zu 80% als Lastwagenchauffeur. Daneben macht er für die H._____ AG Sauna-Aufgüsse, wofür er pauschal entschädigt wird (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 f.).