12) sowie sämtliche Gutschriften auf seinem PostFinance- Konto CH […] (BO 5.1.1/Reg. 2), woraufhin aufgrund seiner Verheimlichung ein Verlustschein in der Höhe von Fr. 85'132.90 ausgestellt wurde, obwohl die von ihm unterschlagenen Vermögenswerte die Forderung ohne weiteres zu decken vermochten. - 11 - Das Tatvorgehen des Beschuldigten war nicht besonders raffiniert, zumal er lediglich die Vermögenswerte verheimlichte, ohne sich dabei zusätzlich unwahrer Bescheinigungen oder ähnlichem zu bedienen, womit die Art und Weise seines Handelns nicht über die Erfüllung des Tatbestandes hinausgegangen ist.