3.4. Mit Eingaben vom 31. Januar 2023 reichten die Verfahrensbeteiligten D._____ AG und B._____ und der Beschuldigte eine Stellungnahme zum Nichteintretensantrag der Staatsanwaltschaft ein. 3.5. Mit Verfügung vom 14. März 2023 wurde dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung unter Einsetzung von Rechtsanwalt Philipp Schaller als amtlicher Verteidiger gewährt. 3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 28. Februar 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. E._____ (SST.2022.302) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: