3.2. Mit Berufungserklärung vom 12. Dezember 2022 beantragte die Verfahrensbeteiligte D._____ AG sowie deren Alleinaktionärin, B._____, die Maisonettewohnung, Grundstücknummer bbb, das Wohn- und Geschäftshaus S-Strasse in T._____ und das Mehrfamilienhaus an der S- Strasse in T._____, jeweils lautend auf die D._____ AG, seien freizugeben. 3.3. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, auf die Berufungserklärung des Beschuldigten A._____ sei betreffend die Freigabe der beschlagnahmten Liegenschaften mangels rechtlich geschützten Interesses nicht einzutreten.