_ GmbH seien vollumfänglich auf den Zivilweg zu verweisen, eventualiter seien die Zivilforderungen der genannten Zivilkläger abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Ferner seien dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von 1/3 aufzuerlegen. -5- Schliesslich wurde ein Antrag auf Wechsel von der freigewählten zur amtlichen Verteidigung gestellt.