9. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 12. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des Pfändungsbetruges (Anklageziffer 3) freizusprechen, im Übrigen jedoch schuldig zu sprechen. Er sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 2 Jahre, und zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, zu verurteilen. Weiter seien ihm die beschlagnahmte Maisonettewohnung, Grundstück Nr. bbb, Stockwerkeigentum, im Gebäude Nr. ccc und Nebenraum Q.